T-Mobile --> Inkasso --> Schufa (2024)

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Frage vom 31. Mai 2006 | 15:19

Von

radeon06

Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)

T-Mobile --> Inkasso --> Schufa

Guten Tag,

ich hatte einige Probleme mit T-Mobile, hatte die Zahlung verweigert, da ich keine Rechnungen etc. erhalten habe.

Nur wurde mir der Vertrag gekündigit und ich wurde über ein Inkassounternehmen aufgefordert einen Betrag X zu überweisen, welcher die Rechnungssummen und Rechnungssummen bis Vertragsende enthält.

Gesagt, getan und dann war es für mich erledigt.
Nun musste ich feststellen, dass mir T-Mobile einen Schufa-Eintrag verpasst hat.

Ich habe im Internet gelesen, dass man die Schufa-Einträge löschen lassen kann, wenn die Angelegenheit beendet wurde.
Die Zahlungs wurde von mir komplett getätigt.

Kann ich den Eintrag nun mit einer Zahlungsbestätigung des Inkassobüros löschen lassen? Diese EInträge werdne doch auch automatisch nach 3 Jahren gelöscht oder?

13 Antworten

Sortierung:

#1

Antwort vom 31. Mai 2006 | 16:10

Von

tompetti

Status: Praktikant (784 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

der Eintrag bleibt bestehen wird aber auf "Erledigt" gesetzt. Nach drei Jahren sollte er dann gelöscht werden.

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#2

Antwort vom 31. Mai 2006 | 17:27

Von

radeon06

Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe gelesen, dass wenn der auf "Bezahlt" steht, nicht mehr negativ sei? Und man kann die Einträge auch löschen lassen?

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#3

Antwort vom 31. Mai 2006 | 19:07

Von

Christin2003

Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)

Schufa einträge kann man nur löschen lassen, wenn es eine fehlmeldung ist, ansonsten werden die Einträge erst nach drei Jahren gelöscht.

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#4

in einem anderen Forum habe ich folgendes dazu gefunden :
------------------
Eintrag bei Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien?
Oft drohen Telekommunikationsanbieter bzw. deren Inkassounternehmen mit Eintragung in Listen der Schufa, Creditreform oder ähnlichen Einrichtungen.

Dazu ist anzumerken:

Auskunfteien dürfen grundsätzlich nur unbestrittene Forderungen gemeldet werden.

Leider funktioniert dies in der Praxis nicht uneingeschränkt. Rügt ein von einer Eintragung zu seiner Person Betroffener dies gegenüber der Auskunftei, berufen diese sich regelmässig darauf, eine Löschung nur vornehmen zu dürfen, wenn der Meldende zustimme. Diesen haben man gefragt und der habe gesagt, der Eintrag sei richtig. Diese Auskunft entspricht aber nicht der Rechtslage.

Der Löschungsanspruch hinsichtlich falscher Daten bzw. Eintragungen als Schuldner richtet sich gegen den, der die falschen Daten speichert, also gegen Schufa, Creditreform oder ähnliche Einrichtungen.

Dazu gibt es einen entsprechenden Beschluss des LG Düsseldorf Az. 12 O 392/01. Wenn man sich hierauf beruft, wird die Eintragung in der Regel gelöscht.

Bei ganz hartnäckigen Fällen hilft es, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu informieren, sofern man nicht klageweise vorgehen möchte oder kann.

------------
gruß
thehellion

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#5

Antwort vom 31. Mai 2006 | 21:46

Von

radeon06

Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

heißt das jetzt, da ja alles bezahlt ist, dass ich mich einfach mit einem Schreiben an die Schufa (mit Anlage der Zahlungsbestätigung vom Inkassodienst) auf das Urteil berufe und im Löschung bitte?

Ich bin leider nicht ein Rechtsanwalt und der von dir gepostete Text ist für mich sehr unklar bzw. verstehe ich den Text durch die ganzen Fremdwörter nicht genau.

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#6

Antwort vom 31. Mai 2006 | 22:00

Von

Christin2003

Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)

Wir haben auch versucht, einen Eintrag löschen zu lassen, man hat uns gesagt, es ginge nicht, er bleibt drei Jahre bestehen, jedoch nicht mehr als negativ sondern als erledigt.

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#7

Antwort vom 31. Mai 2006 | 22:43

Von

radeon06

Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben "neutrale" Einträge (Wie christine schrieb) EInflüsse auf Handyverträge, Kreditkarten etc.?

-- Editiert von radeon06 am 31.05.2006 22:43:55

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#8

Antwort vom 31. Mai 2006 | 22:51

Von

Christin2003

Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)

Soweit ich weiß nein, ein bekannter von mir hat dann auch ein paar verträge geschlossen, z.b. Handyvertrag und es war vollkommen in Ordnung, da der Fall ja erledigt ist, man wird bei der Schufa auch nicht mehr als negativ geführt.

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#9

Antwort vom 1. Juni 2006 | 12:10

Von

radeon06

Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also gehe ich jetzt wie folgt vor:

1. Hole mir erstmal die Bestätigung das alles bezahlt wurde vom RA
2. Rufe bei T-Mobile an und sage, dass alles bezahlt wurde und das Sie bitte den Eintrag "updaten" sollen

oder muss ich Punkt 2 direkt bei der Schufa machen?

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#10

Antwort vom 1. Juni 2006 | 12:15

Von

Christin2003

Status: Beginner (102 Beiträge, 11x hilfreich)

Mansche Gläubiger machen es von sich aus, bei manschen muß man es mit der Bestätigung selber löschen lassen. Ich würde bei T-mobile einfach mal nachfragen.

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#11

Antwort vom 26. Februar 2008 | 17:06

Von

Vertigo05

Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hab auch ein rießen problem mit der Trottelwirtschaft namens T MOBIL!
Und zwar, hab ich meinen vertrag gekündigt weil ich immer Mahungen bekommen hab ohne eine rechtung zu sehn! Gut und schön hab dann anregrufen was offen ist und hab alles beglichen! dann bekamm ich von einen rechtsanwalt ein schreiben das ich den betrag überweiß usw... hab i dort angerufen und die haben bestätigt, das alles überwiesen worden ist! Gut hab i den anwalt trotzdem zahlen müssen.. war i schon mal haß!
Aber jetzt erfahr ich das ich einen negativ eintrag in der schufa hab.. bin zur schufa hat mich 7,80 € gekostet nur damit i erfahren muß das t mobile dahinter stehen.. i dort wieder angerufen.. die wissen von nix haben mich zu einen inkasso büro weiter geleitet die haben wieder rum bestätigt das alles erledigt is!
Trotzdem hab i den Negativ eintag drin!
I weiß das der glaub 3 jahre drin steht, aber es steht nix von erledigt drin!!
Und keiner kann mir jetzt sagen was i machen soll!
Kann mir da wer helfen??
Wer super, den am liebsten würd i den spaß verein eh anzeigen weils nur link arbeiten!!
Keine rechnung, verträge abgeschlossen von dennen i nix weiß usw.. und jetzt des!
Bin stink sauer!
Lg
Vertigo

0x HilfreicheAntwort

#12

Antwort vom 27. Februar 2008 | 08:51

Von

anephan

Status: Lehrling (1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Die Löschfrist der Einträge von Inkassounternehmen ist in § 35 Abs.2 Ziffer 4 BDSG geregelt.
Hier heißt es:
"... sind zu löschen, wenn sie geschäftsmäßig zum Zwecke der Übermittlung verarbeitet werden (Schufa et al.) und eine Prüfung am Ende des vierten Kalenderjahres nach ihrer erstmaligen Speicherung ergibt, dass eine länger währende Speicherung nicht notwendig erscheint. ..."
Also nicht 3Jahre!
Die Schufa ist meist so kulant, insbesondere wenn noch kein Titel vorliegt, bei Erledigung vorzeitig zu löschen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht.

0x HilfreicheAntwort

#13

Antwort vom 27. Februar 2008 | 13:00

Von

Vertigo05

Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)

und was soll des jetzt auf deutsch heißen?
i hab ja vor dez. alles beglichen gehabt! Warum dann der eintrag? Und warum weiß keiner davon? weder t mobil noch inkasso wissen von einen eintrag! Fackt is, ich hab ein negativ eintrag und keiner kann mir sagen wohin ich mich melden muß! +grml+

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